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21.08.2020_unbezahlt_freigestellt

Langsam nimmt der Vorgang doch einen größeren Umfang an, so dass ich ihn aufteile.

Darf ein Arbeitnehmer das Tragen eines Mundschutzes verweigern?

Wird das Tragen einer Schutzmaske vom Arbeitgeber veranlasst, fällt diese Anordnung unter das sogenannte Weisungsrecht, das im §106 der Gewerbeordnung geregelt ist. Demnach kann der Arbeitgeber den Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Das bedeutet, der Arbeitgeber ist berechtigt, zusätzliche Dienstanweisungen zu veranlassen, die über die Regelungen im Arbeitsvertrag hinausgehen.

Solange die Arbeitsanweisungen keinen schutzwürdigen Interessen der Arbeitnehmer *) gegenüberstehen und durch die zugrundeliegende Ursache *) gerechtfertigt sind, ist der Beschäftigte grundsätzlich dazu verpflichtet, sich an die zusätzliche Verordnung hinsichtlich des Gesundheitsschutzes zu halten. Folglich können Arbeitnehmer das Tragen eines Mundschutzes zum Beispiel in Zeiten einer Pandemie *) nicht verweigern. In Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, ist jedoch stets das Mitbestimmungsrecht zu beachten.

Verweigert ein Arbeitnehmer trotz berechtigter Weisungsbefugnis *) des Arbeitgebers die Arbeitsanweisung, ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder eine Kündigung in Betracht zu ziehen.

*) Nichtzutreffendes setzt diese Bestimmungen außer Kraft. ARD

Die Kurzform:
Auf Grund der Fakten anhand der offiziellen Zahlen zu der nicht vorhandenen Epedemie sind alle Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen sachgrundbedingt unwirksam. So auch die Tragepflicht einer Mund-Nasenbedeckung auf den Fluren des Betriebes.
Nach längerer erfolgreicher Verweigerung dieser nicht sachgrundbedingten Anweisung für den Betrieb wurde ich im Ergebnis unbezahlt freigestellt und abgemahnt. Die gerichtliche Bewertung steht noch aus.
Das Tragen einer SARS-COV2 zertifizierten Mund- Nasenbedeckung hatte ich in Aussicht gestellt. Es konnte mir aber kein Produkt genannt werden, welches diese Anforderung erfüllt.
Die Ereignisse sind hier umgekehrt chronologisch aufgeführt, das neueste zuerst.

21.08.2020_unbezahlt_freigestellt.txt · Zuletzt geändert: 2022/08/19 06:03 von 127.0.0.1