21.08.2020 13 Uhr 58 Mail vom Anweisenden |
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Von: Anweisendem
Gesendet: Freitag, 21. August 2020 13:58
An: (Betroffener)
Cc: –etc—
Betreff: heutiges Gespräch zum Thema Mund Nasen Bedeckung
Sehr geehrter (Betroffener)
wie heute am 21.08.20 um 13:45 Uhr besprochen, stellen wir Sie bis einschließlich 18.09.20 unbezahlt frei, da Sie trotz wiederholter Aufforderung der Arbeitsanweisung zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung vorsätzlich nicht nachkommen wollen. Auch ein Attest befreit Sie nicht davon, für einen adäquaten Ersatz, welche Ihnen durch uns des Öfteren vorgeschlagen wurden, zum Schutze Ihrer Kolleginnen und Kollegen Sorge zu tragen.
Die Arbeit im Homeoffice ist für Sie möglich, sobald die Einarbeitung erfolgreich abgeschlossen ist.
Die Abmahnung aufgrund des vorsätzlichen Verstoßes gegen diese Arbeitsanweisung wurde Ihnen gegenüber heute im Gespräch mündlich ausgesprochen, die schriftliche Abmahnung wird Ihnen auf postalischem Wege zugestellt werden.
Wir geben Ihnen bis zum 18.09.2020 Zeit, für einen geeigneten Ersatz als Mund-Nasen-Schutzbedeckung zu sorgen, da die Pflicht zum Tragen einer Mund– und Nasenbedeckung zum Schutze Aller zu unserem betrieblichen Ablauf gehört und ein wiederholter vorsätzlicher Verstoß dazu führen würde, dass Sie Ihre Arbeit in unserem Unternehmen nicht mehr ausführen könnten und weitere arbeitsrechtliche Schritte nach sich ziehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Anweisender