Langsam nimmt der Vorgang doch einen größeren Umfang an, so dass ich ihn aufteile.

Darf ein Arbeitnehmer das Tragen eines Mundschutzes verweigern?

Wird das Tragen einer Schutzmaske vom Arbeitgeber veranlasst, fällt diese Anordnung unter das sogenannte Weisungsrecht, das im §106 der Gewerbeordnung geregelt ist. Demnach kann der Arbeitgeber den Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Das bedeutet, der Arbeitgeber ist berechtigt, zusätzliche Dienstanweisungen zu veranlassen, die über die Regelungen im Arbeitsvertrag hinausgehen.

Solange die Arbeitsanweisungen keinen schutzwürdigen Interessen der Arbeitnehmer *) gegenüberstehen und durch die zugrundeliegende Ursache *) gerechtfertigt sind, ist der Beschäftigte grundsätzlich dazu verpflichtet, sich an die zusätzliche Verordnung hinsichtlich des Gesundheitsschutzes zu halten. Folglich können Arbeitnehmer das Tragen eines Mundschutzes zum Beispiel in Zeiten einer Pandemie *) nicht verweigern. In Unternehmen, die über einen Betriebsrat verfügen, ist jedoch stets das Mitbestimmungsrecht zu beachten.

Verweigert ein Arbeitnehmer trotz berechtigter Weisungsbefugnis *) des Arbeitgebers die Arbeitsanweisung, ist der Arbeitgeber dazu berechtigt, arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder eine Kündigung in Betracht zu ziehen.

*) Nichtzutreffendes setzt diese Bestimmungen außer Kraft. ARD

Die Kurzform:
Auf Grund der Fakten anhand der offiziellen Zahlen zu der nicht vorhandenen Epedemie sind alle Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen sachgrundbedingt unwirksam. So auch die Tragepflicht einer Mund-Nasenbedeckung auf den Fluren des Betriebes.
Nach längerer erfolgreicher Verweigerung dieser nicht sachgrundbedingten Anweisung für den Betrieb wurde ich im Ergebnis unbezahlt freigestellt und abgemahnt. Die gerichtliche Bewertung steht noch aus.
Das Tragen einer SARS-COV2 zertifizierten Mund- Nasenbedeckung hatte ich in Aussicht gestellt. Es konnte mir aber kein Produkt genannt werden, welches diese Anforderung erfüllt.
Die Ereignisse sind hier umgekehrt chronologisch aufgeführt, das neueste zuerst.

06.10.2020 Klärungsgespräch
21.09.2020 Von der Schwierigkeit, ein Hygienekonzept zum Lesen zu bekommen
11.09.2020 Anfrage an die Berufsgenossenschaft
ab 05.09.2020 Fragen an den Betieb
05.09.2020 Stellungnahme zur Abmahnung
04.09.2020 Nachfrage beim Standortleiter
04.09.2020 Wertung Klagepaten - Abmahnungen sind rechtswidrig
Und das wird dann schnell mal eingepflegt, ist aber anscheinend schwer herauszubekommen
Also nicht so , sondern so
28.08.2020 Abmahnung erhalten 03.09.2020
28.08.2020 13 Uhr 14 Antwortmail vom Standortleiter
28.08.2020 01 Uhr 00 Antwortmail an Standortleiter
25.08.2020 unbezahlte Freistellung erhalten 28.08.2020
27.08.2020 09 Uhr 54 Antwortmail vom Standortleiter
27.08.2020 02 Uhr 00 Antwortmail an den Anweisenden
21.08.2020 13 Uhr 58 Mail vom Anweisenden gelesen 26.08.2020
21.08.2020 13 Uhr 30 Gespräch mit Vorgsetztem