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22.02.2021_mailwechsel_wegen_freiheitseinschraenkung

< zurück: An das Gesundheitsamt der Stadt Potsdam


22.02.2021 Mailwechsel wegen Freiheitseinschränkung


Nachfrage zur Infektionsfeststellung

Status 07. März 2021, Kommentar:

Während die erste Antwort 5 Stunden benötigte, braucht diese Antwort nun schon 5 Monate


Betreff: Automatische Antwort: Nachfrage zu: Zustellungsurkunde 3262-XXX / Zustellungsurkunde 3262-XXX Von: =xxx@rathaus.potsdam.de> Datum: 22.02.2021, 19:50 An: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktull hohen Mailaufkommens infolge der Pandemielage ist es nicht mehr möglich, alle Mails tagaktuell zu bearbeiten. Ich bitte hier um Verständnis.

Bitte wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten an

gesundheitsamt@rathaus.potsdam.de.

Mit besten Grüßen

K.Böhm


Betreff: Nachfrage zu: Zustellungsurkunde 3262-XXX / Zustellungsurkunde 3262-XXX Datum: Mon, 22 Feb 2021 19:50:01 +0100 Von: XXX An: XXX@rathaus.potsdam.de> Kopie (CC): Infektionsschutz Infektionsschutz@rathaus.potsdam.de, Verwaltungsstab Verwaltungsstab@rathaus.potsdam.de, XXX@rathaus.potsdam.de

Sehr geehrte® XXX, Vielen Dank für Ihr Beileid zum Tode meiner Eltern und Ihr ausführliches Schreiben. ich sage es Ihnen ganz offen:

„Unzutreffend ist allerdings, dass es sich bei der Anordnung auf Absonderung in häusliche Quarantäne um eine Freiheitsentziehung handelt, die eben eines solchen Richtervorbehaltes unterliegt.“

Da gibt es für mich keine Differenzierung, aber das wird an anderer Stelle geklärt werden müssen.

Meine Nachfrage bezieht sich auf die Feststellung der Infektion. Wurde bei meinen Eltern tatsächlich eine Infektion festgestellt und wie haben Sie sichergestellt, dass es sich nicht um eine Fehlmeldung handelt?

Die Definition einer Infektion hier nochmals zum Nachlesen: https://www.rki.de/DE/Content/Service/Publikationen/Fachwoerterbuch_Infektionsschutz.pdf?__blob=publicationFile (Infektion Seite 67)

Meine Mutter berichtete mir von keinerlei Symptomen, welche durch einen einen Arzt festgestellt worden wären. Mein Vater hatte in seiner Demenz ebenfalls keine krankheitshinweisenden Auffälligkeiten.

Hochachtungsvoll XXX

Ein paar Gedanken aus einer anderen Welt:


Alle 12 Berliner Amtsärzte laufen Sturm!

„Diese Inzidenzen bilden nicht das wirkliche Infektionsgeschehen ab“, schreiben die Amtsärzte. Die Inzidenzen seien von Testkapazitäten und dem Testwillen der Menschen abhängig.“

Sogenannte „NoCovid“-Strategien, wie sie von führenden Wissenschaftlern erarbeitet wurden, kritisieren die Amtsärzte scharf. Diese würden „den Lebenswirklichkeiten nicht gerecht“, heißt es!

Die Regierung bekommt so langsam mächtig Gegenwind


Mein Lieblingssprüche:

Wir haben Bauten mit Asbest entfernt, um uns jetzt Masken vor's Gesicht zu hängen, die die gleichen Risiken direkt vor unsere Nasen bringen!

IMPFEN! Bald wird jeder einen kennen, der infolge der Impfung (ca. 14 Tage danach) an den Folgen der Impfung verstorben ist oder zumindest starke Nebenwirkungen hat oder hatte.

Der Lockdown hat das Sinken einer Kurve ganz sicher bewirkt: Das Sinken der Kurve der Intelligenz breiter Schichten der Bevölkerung. Die Sterbezahlen 2020 im Vergleich zum Durchschnitt 2016-2019

Stat. Bundesamt / Verstorbene 2020 im 4 - Wochenvergleich

1. Aufgabe: Zeige die Übersterblichkeit der ungeschützten 1. Welle (03-04) 2. Aufgabe: Zeige mir die geringere Sterblichkeit der 1. Maßnahmen-Welle (04-07) 3. Aufgabe: Zeige mir die geringere Sterblichkeit des 2. Lockdowns

… und wenn sie nicht gestorben sind, dann grübeln sie noch heute

… So als ob 0,005 Cent am Euro fehlen oder 0,022 Cent am Euro zuviel sind … Stat. Bundesamt / Verstorbene 2020 im Wochen/ 4-Wochen vergleich … als Übersicht / zum Ausdrucken und verteilen

„Journalismus bedeutet etwas zu bringen, von dem andere wollen, dass es nicht veröffentlicht wird. Alles andere ist PR.“ George Orwell


Antwort vom 22.02.2021

Betreff: AW: Zustellungsurkunde 3262-XXX / Zustellungsurkunde 3262-XXX Datum: Mon, 22 Feb 2021 13:34:06 +0000 Von: xxx@rathaus.potsdam.de> An: XXX Kopie (CC): Infektionsschutz Infektionsschutz@rathaus.potsdam.de, Verwaltungsstab Verwaltungsstab@rathaus.potsdam.de, XXX@rathaus.potsdam.de>

Sehr geehrter Herr XXX,

zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid zum Tod Ihres Vaters und Ihrer Mutter aussprechen. Zu der gegenüber Ihrem Vater und Ihrer Mutter ausgesprochenen Quarantäneanordnung vom 27.12.2020 werde ich mich Ihnen gegenüber mangels Vollmacht nicht im Detail äußern können. Zu den In Ihrer Mail hingegen geäußerten allgemeinen Vorwürfe nehme ich wie folgt Stellung:

Sie gehend zutreffend davon aus, dass eine zeitige Freiheitsentziehung dem sogenannten Richtervorbehalt unterliegt. Unzutreffend ist allerdings, dass es sich bei der Anordnung auf Absonderung in häusliche Quarantäne um eine Freiheitsentziehung handelt, die eben eines solchen Richtervorbehaltes unterliegt. Anders als die Freiheitsstrafe hat eine Quarantäne weder eine Sühnefunktion, noch eine Rehabilitation und Resozialisierung eines Täters zum Ziel, sondern vielmehr den Schutz der Bevölkerung vor einem, konkreten durch den Infizierten oder Ansteckungsverdächtigen verursachten, pandemischen Infektionsgeschehen mit dem SARS-CoV- 2 Virus. Sie stellt daher keine Freiheitsentziehung im Rahmen des Strafrechts dar, sondern eine ordnungsbehördliche Maßnahme zur Eindämmung einer Gefahr für die Allgemeinheit. Die hierfür gültige Rechtsgrundlage stellt der § 28 ff. des Infektionsgesetzes (IfSG) dar. Diese ist anders, als von Ihnen angenommen keine Rechtsverordnung, sondern ein vom Bundesgesetzgeber formell verabschiedetes Gesetz, welches unter dem Rang des Grundgesetzes rangiert und sich nur an diesem messen lassen muss.

Mithin ist die an XXX und XXX adressierten Quarantäneverfügungen des Gesundheitsamtes Potsdam formell und materiell rechtmäßig ergangen. Sollten Sie, wie in Ihrem Scheiben bereits angedeutet, Zweifel an dieser Rechtsgrundlage haben, empfehle ich Ihnen den Weg einer Inzidenzprüfung im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde einzuschlagen.

Etwaige Zweifel an der Funktionsfähigkeit und dem Zulassungsverfahren der von den Testzentren verwendeten PCR Tests erörtern Sie bitte mit den entsprechenden Herstellern und dem Robert Koch Institut.

Ihren teilweise politischen Forderungen auf Aufhebung sämtlicher Freiheitsbeschränkungen, inklusive Öffnung von Geschäften, eine öffentliche Entschuldigung für die rechtswidrigen Anordnungen, und die Bereitschaft, sich einer Wahrheitskommission nach dem Vorbild Südafrika zu stellen, kann und wird das Gesundheitsamt Potsdam zuständigkeitsbedingt nicht stattgeben.

Mit besten Grüßen Im Auftrag

xxx Amtsärztin

Landeshauptstadt Potsdam - Der Oberbürgermeister - Öffentlicher Gesundheitsdienst/Gesundheitsamt Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam

Besucheradresse: Gesundheitsamt Potsdam Berliner Str. 150 A Haus P - Campus Ernst von Bergmann Klinikum 14467 Potsdam

Tel. 0331 289-2415 Handy 0173 350 71 58

XXX@rathaus.potsdam.de Diese E-Mail enthält vertrauliche oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.


Kommentar: Urheberrecht? Muss das „Gesundheits“amt jetzt schon dermaßen Angst machen? Die Mail von mir wurde aber schon gemäß IFSG an verschiedene Stellen weitergegeben? Ist das Gesundheitsamt etwas Besseres? Oder bewahrheitet sich wiedermal der Spruch: Wir sind eine Behörde und Sie sind nur ein Mensch?


Antrag auf Nachreichung des richterlichen Beschlusses

Von: XXX Gesendet: Montag, 22. Februar 2021 08:08 An: Ordnung-Sicherheit Ordnung-Sicherheit@rathaus.potsdam.de Betreff: Zustellungsurkunde 3262-XXX / Zustellungsurkunde 3262-XXX

Sehr geehrte® XXX, ein Freiheitseinschränkung kann nur von einem Richter verhängt werden. Ich bin sicher, Ihnen liegt diese vor und Sie haben sie nur vergessen beizufügen. Ich bitte Sie mir diese Beschlüsse, gern auch per Mail, zur Verfügung zu stellen.

Für eine Infektion stellt die von Ihnen angegebene Verordnung keine hinreichende Rechtsverordnung dar, da das Freiheitsrecht übergeordnetes Recht ist. Eine häusliche Quarantäne ist somit nur bei festgestellter Krankheit anzuordnen.

Zudem ist es zwar gut formuliert „das Gesundheitsamt Potsdam wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass bei Ihnen eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus (neuartiges Virus) vorliegt“, jedoch ist inzwischen hinlänglich und sicher auch Ihnen bekannt, dass ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann.

Zur Vermeidung von etwaigen Unannehmlichkeiten wegen verschiedener strafrechtlich relevanter Delikte bitte ich daher um Übersendung der richterlichen Beschlüsse.

Als Alternative akzeptiere ich auch eine Aufhebung sämtlicher Freiheitsbeschränkungen, inklusive Öffnung von Geschäften, eine öffentliche Entschuldigung für die rechtswidrigen Anordnungen, und die Bereitschaft, sich einer Wahrheitskommission nach dem Vorbild Südafrika zu stellen.

Die Angeschriebenen sollen nicht umsonst gestorben sein, da sie nichts mehr aßen und ihnen die Zukunft auf Grund eines nichts aussagenden, nicht behördlich zugelassenen und damit irrelevanten Tests genommen wurde.

Ihre Antwort sehe ich binnen Wochenfrist entgegen.

Hochachtungsvoll XXX

Zustellungsurkunde 3262-XXX 27.17.2020 / XXX 21.12.2020 - vsl. 31.12.2020 in häusliche Quarantäne

Zustellungsurkunde 3262-XXX 02.01.2021 / XXX 29.12.2020 - vsl. 07.01.2021 in häusliche Quarantäne

22.02.2021_mailwechsel_wegen_freiheitseinschraenkung.txt · Zuletzt geändert: 2022/08/19 06:03 von 127.0.0.1