Fragen an den Betrieb:
In der Vorgabe zur Hygieneumsetzung findet sich (in der Regel) folgender Satz:
„Ob jemand eine Maske tragen kann oder nicht, liegt im eigenen Ermessen.“
Kann man mir die Hygienevorgabe zur Verfügung stellen?
Ist dieser Satz in unserer Hygieneverordnung auch verankert?
Wenn ja, warum wird diese Regelung nicht verbreitet und die MNB als alternativlos dargestellt?
wenn ja, dann haftet der Betrieb für Schäden durch eine CO2 Vergiftung.
wenn ja, ist die Abmahnung zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen.