27.08.2020 02 Uhr 00 Antwortmail an den Anweisenden |
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Sehr geehrter Anweisender,
Ihre Maßnahme ist rein politisch begründet, soll zu Duckmäusertum führen (und das führt sie auch bei vielen Kollegen bereits) und ist daher abzulehnen. Eine Prüfung und Wertung wird folgen. Zudem sind von Ihnen getroffene Aussagen falsch.
Ich versuche nicht abzuschweifen, obgleich es mir weh tut, wenn ich eigentlich intelligente Menschen mit einer unsinnigen MNB sehe. Bei anderen, welche sich scheinbar eher als Aufseher betrachten, ist mir das eher egal.
Zu den Fakten:
In der Zukunft werden diese Verordnungen als ähnlich aus der Luft gegriffen bewertet werden wie die Nürnberger Rassengesetze.
In der Umsetzung dieser nicht gesetzeskonformen Verordnungen sehe ich am Standort eine vernachlässigte Sorgfaltspflicht. Eine Erwähnung, dass das Gesundheitsamt den Betrieb dann wegen mir schließen könnte, als faktenlose Darstellung. Das gefährdet in meinen Augen das Betriebsklima. Zudem spalten sie eine bisher ziemlich harmonische Kollegenschaft.
Die Zahlen vom Erkrankten, Verstorbenen und sogar künstlich dem Virus zugeschriebenen Menschen geben Rückschluss, dass es keine Gefährdung gibt. Selbst das Super-Spreading-Event am 01.08.2020 konnte keine Veränderung in irgendeiner Art und Weise bewirken. 95% der Menschen haben das bereits erkannt, vielleicht die Hälfte davon weil sie die notwendige Intelligenz haben, andere dagegen intuitiv.
„Auch ein Attest befreit Sie nicht davon, …“ ich nehme zur Kenntnis, dass Sie meine Gesundheit bewußt auf’s Spiel setzen.
„…zum Schutze Ihrer Kolleginnen und Kollegen Sorge zu tragen“ ist der reine Hohn. Nennen Sie mir bitte binnen Wochenfrist eine SARS-COV2 zertifizierte MNB, und die Bezugsquelle, von der man diese MNB zu einem erschwinglichen Preis beziehen kann. Was ich bei Kollegen gesehen habe, ist kein Schutz vor SARS-COV2, sondern ein nutzloses Stück vor dem Gesicht. Trotzdem habe ich jetzt auch eine MNB gefunden, auch wenn diese genauso ineffektiv gegen SARS-COV2 ist, welche ich aber problemlos tragen kann.
„Die Abmahnung aufgrund des vorsätzlichen Verstoßes gegen diese Arbeitsanweisung wurde Ihnen gegenüber heute im Gespräch mündlich ausgesprochen, …“ – Das entspricht nicht den Tatsachen und wird auch zu prüfen sein.
„… die schriftliche Abmahnung wird Ihnen auf postalischem Wege zugestellt werden.“ – sie ist bis heute nicht eingetroffen.
Mit freundlichen Grüßen
(Betroffener)