__**Fragen an den Betrieb:**__\\ \\ In der Vorgabe zur Hygieneumsetzung findet sich (in der Regel) folgender Satz:\\ „Ob jemand eine Maske tragen kann oder nicht, liegt im eigenen Ermessen.“\\ - Kann man mir die Hygienevorgabe zur Verfügung stellen? - Ist dieser Satz in unserer Hygieneverordnung auch verankert? - Wenn ja, warum wird diese Regelung nicht verbreitet und die MNB als alternativlos dargestellt? - wenn ja, dann haftet der Betrieb für Schäden durch eine CO2 Vergiftung. - wenn ja, ist die Abmahnung zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen. \\